Die Kosten

Was kostet eine Beratung?

Grundsätzlich sind die Kosten einer Beratung abhängig von deren Dauer und Umfang. Die Gebühren einer Erstberatung für Verbraucher liegen bei maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Was kostet eine telefonische Auskunft?

Grundsätzlich ist es ohne Bedeutung, ob eine Beratung telefonisch oder persönlich erfolgt. Regelmäßig wird aber eine juristische Frage in einem kurzen Telefongespräch nicht zu beurteilen sein. In den meisten Fällen ist zur seriösen Prüfung die Einsicht in vorhandene Unterlagen und ein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten notwendig, um eine fundierte rechtliche Prüfung vorzunehmen. Anders ausgedrückt: Ein Arzt kann auch nicht feststellen, was Ihnen fehlt, wenn er Sie nicht untersucht hat.

Wenn nach der Beratung eine weitere Tätigkeit des Anwaltes notwendig wird – kostet das extra?

Wenn Sie sich nach der Beratung dafür entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, wird die Beratung nicht separat berechnet.
Sollte die Beratung bereits gezahlt sein und Sie sich später entscheiden, dass wir für Sie in dieser Angelegenheit tätig werden sollen, werden die Zahlungen angerechnet.

Entstehen mir Kosten, wenn ich rechtschutzversichert bin?

Wenn die Rechtschutzversicherung für den Fall eine Deckungszusage erteilt hat, trägt diese die Kosten. Wenn Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die Kosten tragen.

Wer holt die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein?

Grundsätzlich können Sie sich bereits mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung setzen, bevor Sie uns aufsuchen. Sie haben als Versicherungsnehmer das Recht den Anwalt selbst zu wählen und die Versicherung darf Sie nicht an einen bestimmten Rechtsanwalt verweisen.
Wir sind auch gerne bereit, Ihnen bei der Einholung der Deckungszusage behilflich zu sein. Wenn sich hieraus kein umfangreicheres Problem entwickelt, entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

Ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll?

In vielen Fällen ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll. Die Rechtschutzversicherung übernimmt z.B. im Verkehrsrecht nicht nur die Gerichts- und Anwaltskosten, sondern bezahlt auch ein Sachverständigengutachten, wenn dies im Rechtsstreit erforderlich ist.

Wann wird eine Deckungszusage verweigert?

Rechtschutz wird dann gewährt, wenn der entsprechende Bereich vom Versicherungsvertrag umfasst ist. Einige Rechtsgebiete werden von den Versicherern ausgeschlossen. Dies kann sich aus dem Vertrag oder den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen zum Vertrag ergeben.
Familien- oder erbrechtliche Streitigkeiten sind zwar von der Rechtschutzversicherung nicht abgedeckt, häufig zahlt die Versicherung aber eine erste Beratung.

Wie hoch sind die Anwaltsgebühren?

Die Gebühren werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Bereich des Zivilrechtes richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert. In anderen Bereichen (z.B. Strafrecht) gibt es so genannte Rahmengebühren. Soweit gesetzlich zulässig kann auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Der Prozess wurde gewonnen – muss der Gegner zahlen?

Als unser Auftraggeber müssen Sie, soweit keine Rechtschutzversicherung besteht, uns zunächst einmal bezahlen. Bei einem gewonnenem Prozess besteht in der Regel aber ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner, so dass von diesem entsprechende Zahlung verlangt werden kann.

Macht eine Klage Sinn, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist?

Im Rahmen der Beratung erörtern wir selbstverständlich mit Ihnen auch ein mögliches Vollstreckungsrisiko, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gegner derzeit zur Zahlung nicht in der Lage ist. Häufig macht eine Klage aber trotzdem Sinn, da eine Verjährung des Anspruchs regelmäßig nach drei Jahren droht, aber ein Titel (z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheid) grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Wer hilft, wenn ich mir Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nicht leisten kann?

Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für die Beratung beim Rechtsanwalt erhalten Sie vorher bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein.
Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie Anspruch von uns beraten zu werden. Diese Beratung kostet Sie dann nur eine Zuzahlung von 10,00 €.

Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. In einem eigenen Verfahren wird vom Gericht entschieden, ob Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Dies hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und, was besonders interessant ist, von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage ab. Gegebenenfalls müssen Sie eine monatliche Rate an die Landesjustizkasse zahlen, deren Höhe von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt.

Die Prozesskostenhilfe ist nur eine Art zinsloses Darlehen. Die Landesjustizkasse überprüft noch weitere 4 Jahre Ihre Einkommensverhältnisse.

Soweit Sie im Strafverfahren einen Verteidiger benötigen, ist die Unterstützung nicht von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers hängt insbesondere von der Schwere des Vorwurfs und dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab.